Datenschutz bei KI: Was Unternehmen beachten müssen!

Datenschutz bei KI-Anwendungen ist längst kein Randthema mehr, sondern eine zentrale Voraussetzung für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. KI lebt von Daten - und damit sehr häufig von personenbezogenen Daten von Kund:innen, Mitarbeitenden oder Bewerber:innen. Wer hier unbedacht vorgeht oder „kostenlose“ Tools ohne Prüfung einsetzt, riskiert Rechtsverstöße, Reputationsschäden und Vertrauensverlust.
- Warum Datenschutz bei KI-Anwendungen so wichtig ist
- Weshalb die Faustregel „Wenn etwas kostenlos ist, sind wir das Produkt“ im KI-Kontext gilt
- Welche Risiken durch „Shadow AI“ und unregulierte Nutzung entstehen
- Warum Unternehmen klare Regeln, Prozesse und Verantwortlichkeiten brauchen
- Wie man KI-Plattformen aus Datenschutzsicht strukturiert bewertet
Datenschutz bei KI bedeutet nicht, Innovation zu blockieren, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen: Welche Daten dürfen genutzt werden, welche nicht? Welche Tools sind freigegeben? Wie werden Risiken bewertet und dokumentiert? Unternehmen, die diese Fragen frühzeitig beantworten, können KI sicherer und nachhaltiger einsetzen.
Datenschutz bei KI: Warum das Thema so kritisch ist
Datenschutz bei KI ist deshalb besonders sensibel, weil KI-Systeme große Datenmengen verarbeiten, miteinander verknüpfen und aus ihnen Muster ableiten. In vielen Fällen handelt es sich dabei um personenbezogene Daten - von E-Mails über Chatverläufe bis zu Bewegungs- und Nutzungsdaten. Die DSGVO stellt dabei den rechtlichen Rahmen in Europa: Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, muss zweckgebunden, transparent und auf das notwendige Maß begrenzt sein.
Hinzu kommen neue Regelungen wie der europäische AI Act, der bestimmte KI-Anwendungen (z. B. im Beschäftigungskontext oder für Scoring) als „hochriskant“ einstuft und zusätzliche Anforderungen definiert. Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden haben hierzu bereits detaillierte Leitlinien für den datenschutzkonformen Betrieb von KI-Systemen veröffentlicht – inklusive technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Aus Unternehmenssicht ist Datenschutz bei KI auch ein Vertrauensfaktor: Kund:innen und Mitarbeitende erwarten, dass ihre Daten nicht unkontrolliert in externe KI-Modelle fließen. Werden versehentlich sensible Inhalte in unsichere Tools kopiert, kann das schnell zum Compliance-Fall werden - und im Extremfall zu Bußgeldern oder Vertragsverlust.

Die Faustregel „Wenn etwas kostenlos ist…“
Die bekannte Faustregel „Wenn etwas kostenlos ist, sind wir das Produkt - bzw. unsere Daten“ beschreibt ein verbreitetes Geschäftsmodell digitaler Plattformen sehr treffend: Bezahlt wird nicht mit Geld, sondern mit Aufmerksamkeit und Daten, die für Werbung, Profiling oder andere Zwecke genutzt werden. Der Satz geht in dieser Form auf ein Posting des Nutzers „blue_beetle“ aus dem Jahr 2010 zurück und wird seitdem oft zitiert.
Im Kontext von Datenschutz und KI ist diese Regel besonders wichtig: Viele KI-Tools stehen öffentlich und scheinbar „kostenlos“ zur Verfügung. Die Gegenleistung besteht häufig darin, dass eingegebene Inhalte zum Training oder zur Verbesserung von Modellen verwendet werden dürfen oder für Analyse- und Trackingzwecke gespeichert werden. Wer vertrauliche Geschäftsunterlagen, Kundendaten oder Quellcode in solche Tools einfügt, gibt damit womöglich mehr preis, als ihm bewusst ist.
Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen: Kostenlos bedeutet nicht automatisch datenfeindlich – aber es ist ein Warnsignal. Seriöse Anbieter erläutern transparent, ob Eingaben für Trainingszwecke genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden und welche Optionen Unternehmen haben, dies zu begrenzen (z. B. „no training“-Modi oder Enterprise-Tarife). Datenschutz bei KI beginnt daher mit der Frage: Wovon lebt dieses Produkt wirtschaftlich - und welche Rolle spielen unsere Daten dabei?
Datenschutz und KI im Unternehmen: Klare Regeln für Mitarbeitende
Ein zentrales Risiko im Alltag ist „Shadow AI“: Mitarbeitende nutzen privat bekannte KI-Tools im Arbeitskontext, ohne dass IT oder Datenschutzbeauftragte davon wissen. Aktuelle Umfragen zeigen, dass ein großer Teil der Beschäftigten bereits generative KI bei der Arbeit nutzt - viele davon ohne Freigabe oder klare Richtlinien. In Studien geben zudem zahlreiche Nutzer:innen an, sensible Daten wie Kundendaten, interne Dokumente oder Quellcode in unautorisierte KI-Tools einzugeben.
Datenschutz bei KI ist deshalb ohne klare Unternehmensregeln kaum zu gewährleisten. Organisationen sollten mindestens:
- definieren, welche KI-Tools erlaubt, eingeschränkt erlaubt oder verboten sind,
- erläutern, welche Datenarten niemals in externe Tools eingegeben werden dürfen (z. B. besondere Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse),
- festlegen, wer Freigaben erteilt und wie neue Tools geprüft werden,
- und Mitarbeitende regelmäßig sensibilisieren, wie sie KI sicher nutzen können.
Ohne solche Leitplanken handeln Mitarbeitende oft gut gemeint, aber rechtlich riskant. Ein klarer, verständlicher Leitfaden senkt die Hürde, Fragen zu stellen, bevor Daten in ein Tool kopiert werden - und reduziert die Wahrscheinlichkeit von Datenschutzvorfällen deutlich.
Datenschutz prüfen: Die richtige KI-Plattform auswählen
Nicht jede KI-Plattform ist aus Datenschutzsicht gleich gut geeignet. Unternehmen sollten systematisch prüfen, welche Lösungen zu ihren Anforderungen passen. Wichtige Prüffragen sind unter anderem:
- Wo werden die Daten verarbeitet und gespeichert (EU, EWR, Drittland)?
- Werden Eingaben für Trainingszwecke genutzt – und lässt sich das abschalten?
- Gibt es Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) und transparente Sicherheitskonzepte?
- Welche Rollen- und Rechtemodelle gibt es, damit nicht jede Person alles sehen kann?
- Wie werden Protokollierung, Löschkonzepte und Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung) umgesetzt?
Gerade bei „Unternehmens-KI“-Plattformen (z. B. Copilot-Varianten, Enterprise-Workspaces, lokale Lösungen) lohnt sich ein genauer Blick: Manche Angebote erlauben dedizierte EU-Regionen, „no training“-Optionen oder sogar On-Premises-Betrieb, andere setzen auf globale Clouds mit Datenreplikation. Datenschutz bei KI heißt daher auch, eine Anbieterauswahl mit Compliance-Brille durchzuführen, statt nur auf Funktionalität und Preis zu schauen.
Für höher riskante Szenarien - etwa automatisierte Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf Personen - kann zusätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) notwendig sein. Zahlreiche Leitfäden empfehlen, DSFA-Pflichten frühzeitig zu prüfen, statt erst kurz vor dem Go-Live.

Datenschutz, KI und Recht: DSGVO, AI Act & Aufsichtsbehörden
Rechtlich bleibt die DSGVO der zentrale Rahmen für Datenschutz bei KI: Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO), Transparenz, Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung und technische/organisatorische Maßnahmen gelten auch für KI-Anwendungen. Automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung unterliegen zudem besonderen Anforderungen (Art. 22 DSGVO).
Neu hinzu kommt der AI Act der EU, der schrittweise in Kraft tritt. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risiko und stellt u. a. Anforderungen an Dokumentation, Transparenz, Risikomanagement und menschliche Aufsicht. Für Arbeitgeber und Plattformbetreiber gibt es ergänzende Leitlinien, die insbesondere manipulative oder diskriminierende Praktiken - etwa emotion tracking am Arbeitsplatz oder Social Scoring - einschränken oder verbieten.
Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden haben zusätzlich spezifische Hinweise zum Einsatz von KI veröffentlicht –- unter anderem zu technischen und organisatorischen Maßnahmen und zu generativer KI. Diese Dokumente geben Unternehmen konkrete Anhaltspunkte, wie Datenschutz bei KI praktisch umzusetzen ist, z. B. durch klare Verantwortlichkeiten, Logging, regelmäßige Modellüberprüfungen und Schulungen.
Datenschutz und KI: Häufige Fragen (FAQ)
Dürfen wir frei verfügbare KI-Tools einfach so im Unternehmen nutzen?
Nicht ohne Prüfung. Auch bei frei zugänglichen Tools gelten die DSGVO und ggf. Branchenregeln. Unternehmen sollten zumindest die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen prüfen, klären, ob Eingaben für Trainingszwecke genutzt werden und ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag möglich ist. Ohne diese Prüfung sollten keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten in das Tool eingegeben werden.
Müssen wir unsere Mitarbeitenden über KI-Nutzung informieren?
Ja. Transparenz ist ein zentrales Prinzip im Datenschutz. Mitarbeitende sollten wissen, welche KI-Tools im Unternehmen eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden und welche Regeln gelten. Für bestimmte Einsatzszenarien - etwa Profiling oder automatisierte Entscheidungen im HR-Bereich – sind zusätzliche Informationspflichten und Mitbestimmungsfragen zu beachten.
Wann brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für KI?
Immer dann, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten Betroffener birgt - z. B. bei umfangreichem Profiling, Bewertung von Personen oder sensiblen Daten. Leitfäden zu KI und Datenschutz empfehlen, DSFA-Bedarf früh zu prüfen, insbesondere bei HR-Analytics, Scoring oder automatisierten Ablehnungsentscheidungen.
Wie gehen wir mit der „Wenn etwas kostenlos ist…“-Faustregel intern um?
Die Faustregel eignet sich sehr gut für Schulungen: Sie erinnert daran, bei kostenlosen Tools sofort nach dem Geschäftsmodell zu fragen. Unternehmen können sie in Awareness-Materialien aufnehmen und mit konkreten Beispielen untermauern - etwa Social-Media-Plattformen oder „Free“-KI-Tools, deren Geschäftsmodell stark auf Datennutzung basiert. Wichtig ist, deutlich zu machen: Nicht jedes Gratis-Angebot ist problematisch, aber jedes sollte bewusst geprüft werden.
Wer sollte intern die Verantwortung für Datenschutz bei KI tragen?
Verantwortlich bleibt immer die Geschäftsleitung bzw. der Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Operativ sollten Datenschutzbeauftragte, IT, Fachbereiche und ggf. Compliance eng zusammenarbeiten. In vielen Unternehmen etabliert sich zudem eine Art „AI Governance Board“, das Richtlinien festlegt, Tools freigibt und kritische Projekte begleitet.
Ist KI datenschutzkonform?
Nein - jedenfalls sind es die meisten KI-Tools nicht. Viele KI-Tools stehen öffentlich und scheinbar „kostenlos“ zur Verfügung. Die Gegenleistung besteht häufig darin, dass eingegebene Inhalte zum Training oder zur Verbesserung von Modellen verwendet werden dürfen oder für Analyse- und Trackingzwecke gespeichert werden. Man sollte immer auch das Kleingedruckte lesen.
Datenschutz und KI: Fazit und Ausblick
Datenschutz bei KI ist kein „Nice-to-have“, sondern eine Grundvoraussetzung für nachhaltige KI-Nutzung. Wer personenbezogene Daten in KI-Systemen verarbeitet, bewegt sich mitten im Geltungsbereich von DSGVO und AI Act – mit klaren Anforderungen an Rechtsgrundlage, Transparenz, Sicherheit und Governance. Gleichzeitig zeigt sich: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Innovation und Datenschutz gut verbinden.
Für Unternehmen bedeutet das konkret: Die Faustregel „Wenn etwas kostenlos ist, sind wir das Produkt“ sollte zum Reflex werden - insbesondere bei KI-Tools. Klare interne Regeln, geprüfte Plattformen, Schulungen und technische Schutzmaßnahmen reduzieren Risiken und verhindern, dass wertvolle Daten unkontrolliert in externe Modelle wandern.
Die KI Company unterstützt Unternehmen dabei, KI-Anwendungen datenschutzkonform zu planen und umzusetzen - von der Tool-Auswahl über Richtlinien und Schulungen bis hin zur Integration in bestehende Systeme. Wenn Sie klären möchten, wie Sie Datenschutz bei KI in Ihrem Unternehmen strukturiert verankern können, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unverbindlich.
Bereit bessere Ergebnisse mit ChatGPT & Co. zu erzielen? Jetzt Prompting-Guide herunterladen und Qualität der KI-Ergebnisse steigern.
Weitere Artikel unseres KI-Blogs
Entdecken Sie weitere Einblicke in die faszinierende Welt der künstlichen Intelligenz.


